Elternbeirat 2025/26

Die Wahl des diesjährigen Elternbeirats findet am Dienstag, 30. September 2025 statt.
1. Vorsitzende/r:
Stellv. Vorsitzende/r:
Kassier/in:
Schriftführer/in:
Beisitzer/innen:

 

Gesetzliches zum Elternbeirat:

Art. 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) bestimmt, dass zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Trägern in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten ist.

Aufgaben und Rechte des Elternbeirats:

  • Anhörungs- und Informationsrecht (Art. 14 Abs. 2 BayKiBiG)
  • Mitwirkung an der Konzeptionsweiterentwicklung (Art. 14 Abs. 3 BayKiBiG)
  • Spendenverwendung (Art. 14 Abs. 4 BayKiBiG)
  • Rechenschaftsbericht (Art. 14 Abs. 5 BayKiBiG

 

Die Broschüre finden Sie hier.