Die Wahl des diesjährigen Elternbeirats findet am Dienstag, 30. September 2025 statt.
1. Vorsitzende/r:
Stellv. Vorsitzende/r:
Kassier/in:
Schriftführer/in:
Beisitzer/innen:
Gesetzliches zum Elternbeirat:
Art. 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) bestimmt, dass zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Trägern in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten ist.
Aufgaben und Rechte des Elternbeirats:
- Anhörungs- und Informationsrecht (Art. 14 Abs. 2 BayKiBiG)
- Mitwirkung an der Konzeptionsweiterentwicklung (Art. 14 Abs. 3 BayKiBiG)
- Spendenverwendung (Art. 14 Abs. 4 BayKiBiG)
- Rechenschaftsbericht (Art. 14 Abs. 5 BayKiBiG
Die Broschüre finden Sie hier.